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AGB
Alpenveilchen-Immobilien
Für das Vertragsverhältnis zwischen Alpenveilchen-Immobilien (im Folgenden: Makler) und dem Interessenten (im Folgenden: Kunde) gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen:
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Maklerprovision
Mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags wird die Maklerprovision aus dem wirtschaftlichen Gesamtkaufpreis fällig. Wird der Makler für beide Parteien des Kaufvertrages tätig und ist der Käufer Verbraucher, so schulden Käufer und Verkäufer eine Provision in gleicher Höhe, § 656 c BGB. Dem Abschluss eines Kaufvertrages steht jeder andere Erwerb des wirtschaftlich gewollten gleich wie z.B. Zuschlag in der Versteigerung, Erwerb eines Gesellschaftsanteils, etc. Bei Vermietungsgeschäften schuldet ausschließlich der Vermieter eine Provisionszahlung. Diese wird mit dem Unterzeichen des Mietvertrages fällig. -
Vorkenntnis
Im Falle, dass das Maklerobjekt dem Käufer bereits bekannt ist, ist der Käufer verpflichtet diese Information dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen und die Vorkenntnis auf Verlangen des Maklers zu belegen. -
Angebote
Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Der Makler übernimmt keine Gewahr für die Angaben zum Objekt, die dem Makler vom Verkäufer/Vermieter zur Verfügung gestellt wurden. -
Weitergabeverbot
Alle Information hinsichtlich eines Objektes, die der Makler dem Kunden übermittelt, sind ausschließlich für den Kunden vorgesehen. Eine Weiterleitung an Dritte ist somit untersagt. Verstößt der Kunde gegen diese Bedingung und schließt die Dritte Partei oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, einen Kauf- oder Mietvertrag für das Objekt, ist der Kunde Schadenersatzpflichtig in Höhe der Maklerprovision zzgl. 19 % MwSt. -
Haftungsbegrenzung
Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt sich die Haftung des Maklers auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden. -
Datenschutz
Der Kunde willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet, nutzt und diese im erforderlichen Umfange an Dritte übermittelt. -
Salvatorische Klausel/Schriftform
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen davon unberührt. Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages oder dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.